TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im August

Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der August beschäftigt sich mit der Frage, was unter dem Begriff der Baujagd zu verstehen ist.

10.08.2021

Frage:

«Ein Bekannter unserer Familie ist Jäger. Er hat sich darüber beschwert, dass im Kanton Thurgau die sogenannte «Baujagd» verboten worden sei. Was ist darunter zu verstehen?»

Antwort von TIR:

Bei der Baujagd handelt es sich um eine in der Schweiz anerkannte und durch das Gesetz legitimierte Jagdmethode. Dabei werden speziell ausgebildete Hunde in die Baue von Füchsen oder Dachsen geschickt, um die darin befindlichen Wildtiere herauszutreiben, damit diese dann von den vor dem Bau wartenden Jägern erlegt werden können. Nicht selten kommt es dabei zu unterirdischen Kämpfen, bei denen sowohl die Hunde als auch die bejagten Wildtiere erhebliche Verletzungen erleiden oder sogar getötet werden. Füchse und Dachse werden bei dieser Jagdart ausserdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient.

Bei der Ausbildung der Jagdhunde werden lebende Füchse in einen künstlich angelegten Bau eingesetzt. Bei diesem Kunstbau handelt es sich um ein Röhrensystem, in dem die Hunde lernen sollen, im Dunkeln der Spur eines Fuchses zu folgen.

Dank eines «Schiebersystems» (ein drehbares Gitter mit einem Zwischenraum zwischen Hund und Fuchs) wird ein direkter Körperkontakt zwischen Hund und Fuchs verhindert. Dennoch sind die Ausbildungsveranstaltungen für die Füchse mit enormem Stress und erheblichen Angstzuständen verbunden, da sie keine Fluchtmöglichkeit haben und somit nicht ihrem natürlichen Instinkt folgen können.

In einem Gutachten kommt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zum Schluss, dass es sich bei der Baujagd um eine klare Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt. Diese wird zwar in verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Erlassen für legal erklärt. Hierfür besteht jedoch keine rechtmässige Grundlage. Es ist daher aus Tierschutzsicht zu begrüssen, wenn Kantone diese Jagdmethoden in ihren Gesetzen ausdrücklich verbieten.

Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.