Internationaler Tag des Testaments – sorgfältige Nachlassplanung für Tierhaltende unerlässlich


Der heutige 13. September ist der internationale Tag des Testaments. Mit diesem soll die Bevölkerung auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, gemeinnützige Organisationen erbrechtlich zu berücksichtigen. Gerade Tierhaltenden ist eine sorgfältige Nachlassplanung generell dringend zu empfehlen, damit sie die Betreuung ihrer Tiere auch über den eigenen Tod hinaus sichern können. Als Hilfestellung hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) eine Broschüre mit nützlichen Tipps zur Nachlassregelung erstellt.

13.09.2021

Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, was sie nach dem Tod dem Lebenspartner, den Kindern und anderen nahestehenden Personen vererben möchten. Für Tierhaltende ist es darüber hinaus aber auch wichtig, sich zu überlegen, welche letztwilligen Anordnungen sie treffen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Tiere auch dann noch gut versorgt sind, wenn sie sich nicht mehr selbst um diese kümmern können.

Tiere gelten im schweizerischen Recht schon seit bald 20 Jahren nicht mehr als Sachen. Als Erben oder Vermächtnisnehmer können sie aber trotzdem nicht eingesetzt werden. Dennoch besteht die Möglichkeit, ein Tier testamentarisch mittels Auflagen zu begünstigen. So kann die Erblasserin beispielsweise einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer verpflichten, nach ihrem Tod die Betreuung ihrer Tiere zu übernehmen, und ihm hierfür einen bestimmten Betrag aus dem Nachlass zur Verfügung stellen. Sie sollte allerdings vorgängig das Gespräch mit der betreffenden Person suchen, um sich zu vergewissern, dass das Tier am neuen Ort auch tatsächlich willkommen ist.

Wer sich über seinen Tod hinaus für den Tierschutz engagieren möchte, hat auch die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen in seinem Testament zu begünstigen. So kann beispielsweise auch die TIR als Legatsnehmerin oder Erbin testamentarisch eingesetzt werden. Weil die TIR von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit ist, kommen ihr Zuwendungen vollumfänglich zugute. Entsprechende Beiträge können somit ohne Abzüge für die Verwirklichung des Stiftungszwecks – die Förderung der Mensch-Tier-Beziehung in Recht, Ethik und Gesellschaft – verwendet werden.

Die erbrechtlichen Bestimmungen sind für Tierhaltende nicht immer einfach zu überschauen. Aus diesem Grund hat die TIR die Broschüre "Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere" verfasst. Darin finden sich zahlreiche Tipps und Hinweise rund um die letztwillige Begünstigung von Tieren und Tierschutzorganisationen. Die Broschüre kann auf www.tierimrecht.org gratis heruntergeladen oder bei der TIR-Geschäftsstelle kostenlos bestellt werden.