TIR enttäuscht: Die WAK-N lehnt die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz", den direkten Gegenentwurf des Bundesrats und einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe ab
Mit überwiegender Mehrheit hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) sowohl die Initiative gegen Massentierhaltung als auch den direkten Gegenentwurf des Bundesrats zur Ablehnung empfohlen. Auch ein indirekter Gegenvorschlag des Grünen Nationalrats Kilian Baumann, die Anliegen der Initiative in verschlankter Form auf Gesetzesstufe aufzunehmen, wurde abgewiesen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bedauert diesen Entscheid der Kommission.
25.10.2021
Die WAK-N hat in ihrer Sitzung vom 19. September 2021 mit 14 zu fünf Stimmen bei fünf Enthaltungen beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Dies trotz des steigenden Bedürfnisses in der Bevölkerung, den Schutz von Tieren in der Landwirtschaft zu stärken, was nicht zuletzt in den über 100'000 gültigen Unterschriften für das Zustandekommen der Initiative reflektiert wird. Mit 14 zu zehn Stimmen beantragte die Kommission zudem, auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrats nicht einzutreten und lehnte es ebenfalls mit 14 zu zehn Stimmen ab, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative auf Gesetzesstufe auszuarbeiten.
Einzelne Mitglieder der Kommission empfehlen weiterhin die Annahme der Initiative, während andere im Gegenentwurf des Bundesrats eine adäquate Alternative sehen. Eine weitere Minderheit stellt sich hinter einen indirekten Gegenvorschlag. Ob der Nationalrat einem dieser Anträge Folge leisten wird, bleibt abzuwarten. Dies wäre jedoch in Anbetracht der auf Verfassungsebene verankerten Würde der Kreatur und des darauf gestützten Zweckartikels des Tierschutzgesetzes (TSchG) dringend gefordert. Nach Art. 1 TSchG ist Zweck dieses Gesetzes der Schutz von Würde und Wohlergehen des Tieres.
Trotzdem ist die Tierschutzgesetzgebung immer noch primär am menschlichen Nutzungsinteresse orientiert und erlaubt die Intensivhaltung von Tieren in der Landwirtschaft, die zweifellos als übermässige Instrumentalisierung zu bezeichnen ist: Der Wert dieser Tiere wird fast ausschliesslich an ihrer Leistungsfähigkeit gemessen und ihre Haltung auf ökonomische Effizienz ausgerichtet. Es sind zahlreiche Praktiken erlaubt, die das Tierwohl systematisch verletzen. Beispielhaft zu nennen sind Tierbestände, die die Tiere in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordern, das Züchten auf Höchstleistung, das mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Leiden der betroffenen Tiere einhergeht, das Töten von Eintagsküken in der Eierindustrie, die Trennung hochsozialer Mutter- und Jungtiere, das Schlachten von Tieren nach einem Bruchteil ihrer natürlichen Lebenserwartung oder das Enthornen horntragender Tiere.
Aus Sicht des Tierschutzes sind solche Praktiken höchst problematische Folgen einer einseitigen Ausrichtung der landwirtschaftlichen Nutzung von Tieren auf Wirtschaftlichkeit, was dem Grundgedanken des Tierwürdeschutzes diametral zuwiderläuft. Diese gravierenden Eingriffe in das Tierwohl dienen primär der Effizienzsteigerung und damit finanziellen Interessen, die für sich allein jedoch keinesfalls ausreichen, um die Belastungen für die Tiere zu legitimieren. Im Lichte des Würdeschutzprinzips ist unser Umgang mit Tieren in der Landwirtschaft deshalb grundlegend zu überdenken und die Gesetze und dazugehörigen Verordnungen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Tiere und nicht an rein wirtschaftlichen Interessen auszurichten. Es ist an der Zeit, der industriellen Tierproduktion ein Ende zu setzen. Dass das Schweizer Tierschutzgesetz im internationalen Vergleich gut abschneidet, vermag daran nichts zu ändern, ganz im Gegenteil: Die Schweiz sollte ihrem Ruf als Tierschutz-Pionierin gerecht bleiben und laufend und konsequent griffige Verbesserungen im Umgang mit Tieren anstreben. Schliesslich sind auch im EU-Raum grosse Reformen im Gange, weil die Ausbeutung von Tier und Natur erwiesenermassen gravierende Probleme in ethischer, ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht mit sich bringt und aus diesen Gründen zunehmend kritisiert wird.
Auch wenn die TIR den bundesrätlichen Gegenentwurf als ungenügend erachtet, signalisiert der Bundesrat damit, dass er Handlungsbedarf sieht. Dass die nationalrätliche Kommission dennoch jegliche Verbesserung des Tierschutzniveaus verweigert, ist unverständlich und verantwortungslos. Die TIR appelliert nun an den Nationalrat, den Tierschutz ernst zu nehmen und sich für die Annahme der Initiative auszusprechen. Zumindest sollte der Nationalrat einem der Minderheitsanträge, der den Anliegen der Initiative am nächsten kommt, folgen.