TIR-Analyse zeigt: Viele Tierschutzverstösse werden nach wie vor bagatellisiert

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) belegt mit ihrer neusten Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis, dass sich der Vollzug des Tierschutzstrafrechts in den letzten 40 Jahren insgesamt deutlich verbessert hat. Dennoch besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Noch immer werden Tierschutzdelikte von den Behörden oftmals bagatellisiert und zu mild bestraft.

24.11.2021

Im Jahr 2020 wurden der TIR vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 1919 Strafentscheide wegen Tierquälereien oder anderen Tierschutzverstössen zugestellt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine leichte Abnahme. Gemäss Bianca Körner, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der TIR, bedeutet ein Rückgang der Fallzahlen jedoch nicht, dass weniger Tiere gequält wurden. Eine Abnahme ist vielmehr ein Zeichen dafür, dass Straftaten an Tieren durch die zuständigen Behörden weniger häufig verfolgt und geahndet werden. Ungeachtet dessen lässt sich der starke Anstieg der Fallzahlen seit der Inkraftsetzung des eidgenössischen Tierschutzgesetzes (1981) als Ausdruck eines verbesserten Vollzugs des Tierschutzstrafrechts werten.

Wie in den Vorjahren zeigen sich hinsichtlich der Beurteilung von Tierschutzdelikten grosse kantonale Unterschiede. So etwa wurden 2020 vom Kanton Jura lediglich vier Fälle eingereicht, während im Kanton Zürich 320 Strafentscheide ergingen. Bei den relativen Fallzahlen – Anzahl Fälle pro 10'000 Einwohner – weist der Kanton Tessin mit 0.51 den niedrigsten und der Kanton Appenzell Innerrhoden mit 12.89 Fällen pro 10'000 Einwohner den höchsten Wert aus. Der kantonale Durchschnitt liegt bei 2.64 Fällen pro 10'000 Einwohner.

Über die Hälfte aller Strafentscheide betraf Delikte an Heimtieren. Die am häufigsten betroffenen Tiere waren Hunde (754 Fälle) und Rinder (342 Fälle). Beachtlich ist der Anstieg der Reptilienfälle, die sich 2020 um mehr als die Hälfte auf 70 erhöhte. Auch die Zahl jener Fälle, in denen strafbare Handlungen an Fischen zur Beurteilung standen, hat 2020 mit 145 einen neuen Höchstwert erreicht.

Auch in der Strafverfolgungs- und Gerichtspraxis wurden erhebliche Mängel festgestellt. So beispielsweise wird der zur Verfügung stehende Strafrahmen – je nach Deliktsart Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen und Bussen von bis zu 20'000 Franken – von den Behörden bei Weitem nicht ausgeschöpft. Der Median der Bussen lag im Jahr 2020 bei 400 Franken, jener der bedingten Geldstrafen bei 30 Tagessätzen. Für reine Tierschutzdelikte wurden 2020 lediglich in 26 Fällen unbedingte Geldstrafen und sogar nur in einem einzigen Fall eine unbedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen ausgesprochen.

Erhebliche Schwierigkeiten bereitet den Strafbehörden nach wie vor auch die Abgrenzung von Tierquälereien (Art. 26 TSchG) und übrigen Widerhandlungen gegen das Tierschutzrecht (Art. 28 TSchG), was sich jeweils auf die auszusprechende Strafe auswirkt. Die TIR-Analyse belegt zudem, dass es den zuständigen Instanzen häufig grosse Mühe bereitet, Verstösse juristisch korrekt einzuordnen. Als Folge davon werden in vielen Fällen falsche Tatbestände angewendet und zu milde Sanktionen ausgesprochen. Um diesen Mängeln vorzubeugen, empfiehlt die TIR die Schaffung von auf das Tierschutzrecht spezialisierten Fachstellen im Vollzug, wie sie unter anderem in den Kantonen Bern, Zürich und St. Gallen bereits existieren. In einem abschliessenden Forderungskatalog listet die TIR Massnahmen für eine wirksame Umsetzung des Tierschutzrechts auf.

Die vollständige Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2020 finden Sie hier.

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