Zürcher Regierungsrat verabschiedet angepasste Hundeverordnung
Im Februar 2019 lehnte die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich die Änderung des Hundegesetzes und die damit verbundene Abschaffung der obligatorischen Ausbildungskurse für Hundehaltende ab. Nun hat der Regierungsrat die gestützt auf das angepasste Hundegesetz revidierte Hundeverordnung verabschiedet. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zusammen mit anderen Organisationen eine umfassende Stellungnahme eingereicht.
14.01.2022
Nachdem im Jahr 2017 die nationale Ausbildungspflicht für Hundehaltende abgeschafft worden war, beschloss der Zürcher Kantonsrat im Mai 2018, auch die weiterführende kantonale Ausbildungspflicht zu streichen. Gegen diesen Entscheid wurde in der Folge das Kantonsratsreferendum ergriffen. Am 10. Februar 2019 lehnte das Zürcher Stimmvolk die Abschaffung der obligatorischen Hundekurse deutlich ab (vgl. Newsmeldung vom 11. Februar 2019). Daraufhin wurde eine Änderung des Hundegesetzes ausgearbeitet, der der Kantonsrat im Januar 2021 zustimmte. Die Neuregelung sieht vor, dass alle Hundehaltenden mit jedem Hund, den sie halten, eine praktische Ausbildung absolvieren müssen und Personen, die erstmals einen Hund halten, zusätzlich noch einen Theoriekurs zu absolvieren haben. Der Zürcher Tierschutz und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatten sich sowohl im Rahmen der Abstimmung zum kantonalen Hundegesetz als auch im Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesrevision für die Weiterführung der Hundekurse und eine einheitliche Kurspflicht für alle Hundehaltenden stark gemacht.
Nun hat der Regierungsrat die gestützt auf das angepasste Hundegesetz revidierte Hundeverordnung verabschiedet. Im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen Hundeverordnung hatten sich der Zürcher Tierschutz, die Organisation SWILD – Stadtökologie, Wildtierforschung, Kommunikation und die TIR in einer umfassenden gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des Regierungsrats geäussert. Die TIR nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Regierungsrat einigen Kritikpunkten aus ihrer Stellungnahme gefolgt ist. Allerdings hat er auch verschiedene – aus Tierschutzsicht höchst relevante – Anpassungsvorschläge nicht übernommen.
So bedauert die TIR insbesondere, dass die revidierte Verordnung für die theoretische Schulung lediglich zwei Lektionen vorschreibt. Aus Sicht der TIR wäre eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Lektionen zielführender gewesen, um den umfangreichen Themenbereichen, die im Theoriekurs behandelt werden sollen, gerecht zu werden
Weiter hat es der Regierungsrat unterlassen, die Ausbildnerinnen und Ausbildner im Rahmen der Verordnung explizit zu gewaltfreien Methoden zu verpflichten. Nach Ansicht der TIR und der anderen beiden Organisationen hätte die gewaltfreie Erziehung von der ersten Lektion an als obligatorischer Inhalt in den Ausbildungskursen vorgeschrieben werden müssen. Ausserdem hatten sie in ihrer Stellungnahme gefordert, dass Hundehaltende im Rahmen der Ausbildung über zulässige und unzulässige Hilfsmittel informiert werden und die Grundsätze einer gewaltfreien Hundehaltung und -erziehung erlernen.
Insgesamt begrüsst die TIR aber die Anpassungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung. Sie ist erfreut, dass die Ausbildungspflicht für Hundehaltende im Kanton Zürich nicht nur beibehalten, sondern auch auf sämtliche Hunderassen ausgedehnt werden konnte.
Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Juni 2022 in Kraft gesetzt.