TIR erfreut: Fischer wegen Tierquälerei verurteilt
Ein Fischer, der seinen unsachgemässen Umgang mit einer Seeforelle auf Video festhielt, wurde von der Staatsanwaltschaft Freiburg zu einer Busse verurteilt. Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist die Strafe der Tat in keiner Weise angemessen. Vor dem Hintergrund der generell ungenügenden Beurteilung von Straftaten an Fischen ist die Verurteilung dennoch ein Erfolg.
25.07.2022
Ein Freizeitfischer liess sich mit einer von ihm gefangenen Seeforelle filmen, die er dem Video zufolge zuvor ohne Wasser in einen Hälterungskasten gelegt hatte. In der knapp 50 Sekunden dauernden Videosequenz greift er dem Fisch grob in die Kiemen, legt ihn auf ein Messband und wirft das dem Tode bereits nahe Tier letztlich zurück ins Wasser. Mit Unterstützung mehrerer Fischexperten hat die TIR Strafanzeige eingereicht, nachdem ihr das Video zur Kenntnis gebracht wurde.
Grausamkeiten gegenüber Fischen werden in der Strafpraxis nur in seltenen Fällen sanktioniert (siehe Newsmeldung vom 30. März 2022), obschon Fische gleichermassen vom Geltungsbereich des Tierschutzrechts erfasst sind wie alle anderen Wirbeltiere. Die wissenschaftlich anerkannte Leidens- und Empfindungsfähigkeit von Fischen findet nach wie vor allgemein kaum Beachtung. Rechtlich gesehen gilt auch im Umgang mit Fischen für jedes individuelle Tier der Grundsatz von Art. 4 Abs. 1 TSchG, wonach jede Person, die mit Tieren umgeht, ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für ihr Wohlergehen zu sorgen hat. Art. 4 Abs. 2 TSchG verbietet das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen auch von Fischen.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat die beschuldigte Person im vorliegenden Fall mit Strafbefehl vom 17. Mai 2022 zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Aus Sicht der TIR ist weder der Geldbetrag noch die Qualifizierung des Delikts als blosse Übertretung des Tierschutzgesetzes im Sinne von Art. 28 Abs. 1 lit. g TSchG der geschilderten Tat angemessen.
Die schweren Schmerzen und Leiden, die der betroffenen Forelle – durch Videobeweis zweifellos feststellbar – zugemutet wurden, entsprechen klar einer vorsätzlichen Tierquälerei nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG. Tierquälereien stellen Vergehen – und nicht blosse Übertretungen – dar und sind mit einem höheren Strafrahmen verbunden. Die Bagatellisierung der Tat im vorliegenden Fall wird auch darin deutlich, dass es der verurteilten Person anheimgestellt wird, die Bezahlung der Busse in Form von 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten.
Obschon die TIR sowohl die Qualifizierung der Tat als auch die Sanktionshöhe scharf kritisiert, stellt die Verurteilung des Täters dennoch einen kleinen Erfolg für die Anerkennung des Eigenwerts von Fischen dar. Die TIR hat in den vergangenen Jahren in rund zehn dokumentierten Fällen von Grausamkeit gegenüber Fischen Strafanzeige erstattet. In den meisten Fällen wurde ein Strafverfahren gar nicht erst eröffnet oder die Untersuchungen wurden eingestellt. Auch im Falle eines Fischers, der einen offensichtlich unbetäubten Fisch mit unsachgemässem Griff hielt, ihn fotografierte und ihn unnötig erheblichem Stress aussetzte (siehe Newsmeldung vom 4. März 2021), wurde das Verfahren letztlich eingestellt.
Die TIR wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass Fische als empfindsame Lebewesen anerkannt und ihnen ihr rechtlich bereits geltender Schutz in der Praxis zugestanden wird. In ihrer aktuellen Kampagne greift sie auch dieses Thema wiederum explizit auf.

