Tierversuchsstatistik 2021: Anstieg der Zahl eingesetzter Versuchstiere – insbesondere bei schwerbelastenden Versuchen


Am 19. September hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Tierversuchsstatistik für das Jahr 2021 veröffentlicht. Gesamthaft wurden 574'673 Tiere in Versuchen eingesetzt, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme um 3,3 % entspricht. Besonders problematisch ist aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) der starke Anstieg im Bereich der höchsten Belastungskategorie.

12.10.2022

Nachdem die Zahl der in Versuchen eingesetzten Tiere zuletzt fünfmal in Folge gesunken war, ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr wieder eine Zunahme um rund 19'000 Tiere zu verzeichnen. Am häufigsten verwendet wurden Mäuse (64 %), gefolgt von Vögeln inklusive Geflügel (13 %), Ratten (9 %) und Fischen (6 %). Das BLV führt den Anstieg der Tierzahl unter anderem darauf zurück, dass 2020 pandemiebedingt mehrere Tierversuche aufgeschoben und erst 2021 durchgeführt werden konnten. Doch auch der Rückgang der vergangenen Jahre darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zahlen in den vergangenen 20 Jahren im Grossen und Ganzen konstant geblieben sind und sich auf einem hohen Niveau eingependelt haben. So weist die Statistik für das Jahr 2001 mit 575'492 in Versuchen eingesetzten Tieren einen fast identischen Wert aus wie für das Jahr 2021. Sowohl die Bundesverfassung als auch das Tierschutzgesetz verpflichten den Bund jedoch, auf eine möglichst weitgehende Reduktion beziehungsweise eine Abkehr von Tierversuchen hinzuwirken.

Neben der sehr hohen Gesamtzahl eingesetzter Versuchstiere ist insbesondere auch die erneute Zunahme bei den mittleren und schweren Belastungen äusserst bedenklich. So waren 2021 159'650 Versuchstiere Belastungen des mittleren Schweregrads – die bereits als erheblich zu bezeichnen sind – ausgesetzt, was verglichen mit dem Vorjahr einen Anstieg um 10 % und zudem den höchsten Wert seit über 20 Jahren bedeutet. In der höchsten Schweregradkategorie, die gemäss der Tierversuchsverordnung schwere und/oder mittel- bis langfristige Schmerzen, Leiden, Schäden, Ängste oder Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens umfasst, stieg die Zahl sogar um 31 % auf 25'752 Tiere an. Mehr Tiere wurden letztmals 1999 im Rahmen schwerbelastender Experimente verwendet. Seit 2012 ist zudem in der höchsten Belastungskategorie eine kontinuierliche Zunahme zu beobachten.

Das BLV betont zwar, dass 93 % der schwer belasteten Tiere in Experimenten verwendet wurden, die im Zusammenhang mit der Erforschung von Krankheiten beim Menschen standen. Rund 84 % dieser Tiere wurden jedoch im Rahmen von Versuchen aus dem Bereich der Grundlagenforschung eingesetzt – einem Forschungsbereich, dessen Nutzen für die Gesellschaft in der Regel höchst ungewiss und häufig schwierig einzuordnen ist. Entsprechende Versuche bereiten in Bezug auf ihre Rechtfertigung daher besondere Schwierigkeiten.

Die Statistik weist zudem für das Berichtsjahr 1'298'021 in Schweizer Versuchstierhaltungen geborene beziehungsweise aus dem Ausland importierte Versuchstiere aus. Angesichts der Zahl eingesetzter Tiere lässt sich daraus ableiten, dass der überwiegende Teil der gehaltenen Versuchstiere gar nie in Versuchen eingesetzt wird, sondern "überzählig" ist. Diese Tiere werden gemäss BLV teilweise zur Zucht genutzt, "zum allergrössten Teil" jedoch getötet. Das Züchten und Töten einer so hohen Anzahl von Versuchstieren, die gar nie in einem Versuch eingesetzt werden, erscheint vor dem Hintergrund des rechtlich verankerten Schutzes der Tierwürde äusserst problematisch.

Das BLV weist in seiner Medienmitteilung zur aktuellen Statistik auf die Bemühungen seitens des Bundes zur Reduktion der Zahlen im Tierversuchsbereich hin. Dabei erwähnt es zum einem das 3R-Kompetenzzentrum, das 2018 mit dem Ziel gegründet wurde, die Umsetzung des 3R-Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement) voranzutreiben, um Tierversuche möglichst zu ersetzen, zu reduzieren und schonender durchzuführen. Zudem führt es das 2021 lancierte Nationale Forschungsprogramm "Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft" (NFP 79) an, das ebenfalls zu einer verbesserten Umsetzung des 3R-Prinzips beitragen soll.

Die TIR begrüsst diese beiden Massnahmen, mahnt jedoch, dass sie nicht allein der politischen Gewissensberuhigung dienen dürfen. Vielmehr bilden sie lediglich die Grundlage für weitere konsequente Schritte weg vom Tierversuch. Angesichts der wachsenden wissenschaftlichen Kritik an der tierversuchsbasierten Forschung wäre es aus Sicht der TIR insbesondere dringend angezeigt, Tierversuche – speziell im Bereich der Grundlagenforschung – einer systematischen Nutzenbewertung zu unterziehen, was bislang trotz grosszügiger Finanzierung durch die öffentliche Hand unverständlicherweise unterblieben ist. Mittels entsprechender Analysen liesse sich eruieren, welchen Wert Tierversuche tatsächlich für den wissenschaftlichen Fortschritt haben, was sowohl für einen faktenbasierten gesellschaftlichen Diskurs als auch für die Beurteilung der Zulässigkeit einzelner Tierversuchsprojekte im Rahmen des Bewilligungsverfahren von zentraler Bedeutung wäre. Auf der Basis eines solchen Evaluationsverfahrens liesse sich dann insbesondere auch ein schrittweiser Ausstiegsplan aus dem Tierversuchssystem entwickeln.