TIR hocherfreut: Bundesrat möchte Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass er ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte prüfen möchte. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, bis Ende März 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) macht sich schon seit vielen Jahren für ein solches Einfuhrverbot stark und begrüsst daher den Beschluss des Bundesrats.

14.04.2023

Die Forderung nach einem Importverbot für tierquälerisch importierte Pelzprodukte war in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand politischer Debatten und Vorstösse. Zuletzt scheiterte eine entsprechende Motion von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) im vergangenen Mai im Ständerat, nachdem sich der Nationalrat zuvor noch mit deutlicher Mehrheit für das Anliegen ausgesprochen hatte (siehe Newsmeldung vom 30.5.2022). Der Bundesrat stand einem solchen Einfuhrverbot bislang stets ablehnend gegenüber. So hielt er etwa im Februar 2020 in seiner Stellungnahme zur Motion Aebischer fest, dass er stattdessen auf die seit 2014 geltende Deklarationspflicht und die damit angestrebte Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten setze. Als weitere Gründe für seine Haltung führte er insbesondere Zweifel an der WTO-Konformität der Massnahme und mögliche Vollzugsschwierigkeiten an.

Doch nun hat der Bundesrat seine Ansicht offenbar geändert. In seiner entsprechenden Medienmitteilung verwies er insbesondere auf den Umstand, dass die Branche die Deklarationspflicht für Pelzprodukte trotz mehrerer Kontaktaufnahmen, Verwarnungen und Bussen seitens des Bundes nach wie vor nur mangelhaft umsetze. So seien die Kennzeichnungsvorschriften in den Jahren 2021 und 2022 bei zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen missachtet worden (vgl. Newsmeldung vom 18.10.2022). Bereits in der parlamentarischen Debatte zur Motion Aebischer hatte Bundesrat Alain Berset angekündigt, dass der Gesamtbundesrat hinsichtlich des Nutzens der Deklarationspflicht Bilanz ziehen wolle und danach – je nach Ergebnis – allenfalls ein Importverbot erwägen würde. Dies war allerdings erst für das Jahr 2024 vorgesehen.

Die TIR ist erfreut, dass der Bundesrat nun doch bereits jetzt ein Einfuhrverbot in Betracht zieht und die Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage in Auftrag gegeben hat. Sie weist bereits seit vielen Jahren darauf hin, dass eine blosse Deklarationspflicht aus Tierschutzsicht unzureichend ist und ein Importverbot dringend geboten wäre. So war sie unter anderem auch an der Ausarbeitung der Motion Aebischer beteiligt und hat sie in zwei ausführlichen juristischen Gutachten dargelegt, dass ein solches Importverbot auch mit den WTO-Bestimmungen vereinbar wäre. Entscheidend wird letztlich allerdings sein, wie genau die Massnahme rechtlich umgesetzt wird. Die TIR wird daher den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und sich im kommenden Jahr in jedem Fall am Vernehmlassungsverfahren beteiligen.

Darüber hinaus wertet die TIR auch die vom Bundesrat ebenfalls angekündigte Einführung einer Deklarationspflicht für tierische Produkte, die ohne Schmerzausschaltung gewonnen werden, sowie für Erzeugnisse aus der Stopfmast von Gänsen und Enten als Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl ist sie der Ansicht, dass auch in Bezug auf diese Produkte ein Einfuhrverbot angezeigt wäre. Sie appelliert daher an den Ständerat, die Motion von Nationalrat Martin Haab (SVP/ZH) für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber trotz der Ankündigung des Bundesrats anzunehmen und so dem Nationalrat zu folgen, der dem Vorstoss bereits im vergangenen Jahr mit grosser Mehrheit zugestimmt hat (siehe Newsmeldung vom 1.3.2022).