Mangelnde Brandschutzmassnahmen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen – TIR fordert klare gesetzliche Vorgaben


Brände in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben sind keine Seltenheit und fordern oftmals eine schockierend hohe Anzahl an tierlichen Todesopfern. Grund hierfür ist der Mangel an konkreten ausdrücklich vorgeschriebenen Präventionspflichten, denen jede Tierhalterin und jeder Tierhalter nachkommen muss. Um diese für alle Beteiligten tragischen Stallbrände inskünftig vermeiden zu können, macht sich die TIR für eine Verankerung spezifischer Brandschutzmassnahmen in der Tierschutzverordnung stark.

07.02.2024

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beobachtet bereits seit einigen Jahren die Medienberichterstattung hinsichtlich Brandfälle in landwirtschaftlichen Tierhaltungen. Trotz fehlender Statistik ist davon auszugehen, dass in der Schweiz jährlich mehrere hundert Tiere durch Rauchvergiftungen oder Feuer in ihren Stallungen verenden. Insbesondere bei schwer zugänglichen Stallabteilen oder sehr hohen Tierzahlen ist eine Rettung der einzelnen Tiere im Brandfall praktisch aussichtslos, weshalb Vorkehrungen gegen entsprechende Verluste besonders wichtig sind. Dennoch werden Brandschutzmassnahmen in vielen Fällen kaum ausreichend getroffen.

Eine gesetzliche Präventionspflicht hinsichtlich Brandschäden kann zwar bereits heute aus den bestehenden Tierschutzvorschriften abgeleitet werden. So hat, wer Tiere hält oder betreut, diesen eine für ihr Wohlergehen nötige Unterkunft zu gewähren. Weiter hat der Tierhalter oder die Tierhalterin Mängel an Einrichtungen, die das Befinden der Tiere beeinträchtigen, unverzüglich zu beheben oder geeignete Massnahmen zum Schutz der Tiere zu treffen. Nebst diesen allgemein formulierten Tierhalterpflichten verankert das Tierschutzrecht hierzulande jedoch keine konkreteren Vorgaben in Bezug auf den Schutz vor Stallbrandschäden.

Um sowohl die Rechtssicherheit zu erhöhen als auch weitere vermeidbare Brandfälle zu verhindern, fordert die TIR eine Ergänzung der Tierschutzverordnung um eine klare einschlägige Bestimmung.

So sollten Tierhaltende von landwirtschaftlichen Betrieben in jedem Fall über betriebsspezifische Brandschutzkonzepte verfügen sowie etwa Warngeräte mit Rauch- und Branderkennung nutzen. Solch ausdrückliche gesetzliche Vorgaben würden einerseits der Sensibilisierung für die Problematik dienen und andererseits eine Rechtsgrundlage bieten, um gegen fehlbare Tierhaltende vorzugehen. Weiter wünscht sich die TIR, dass im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Stallbauten künftig stärker Rücksicht auf feuerpolizeiliche Massnahmen genommen wird. Auch hierzu könnte eine entsprechende Rechtsgrundlage helfen.

Die TIR hat konkret zu treffende Präventionsmassnahmen gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen erarbeitet und den zuständigen Behörden zukommen lassen. Weiter hat die TIR sich an die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF gewandt, um im Rahmen der Überarbeitung der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften mitzuwirken. Leider haben die Bemühungen bisher noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Bedauerlicherweise bleibt das Thema weiterhin aktuell: So fanden etwa im vergangenen Dezember 500 Rinder beim Brand eines Hofes in der Nähe von Lausanne unnötig einen qualvollen Tod. Mit Blick auf die bevorstehende Revision der Tierschutzverordnung werden wir die dringend notwendigen Massnahmen im Rahmen der Vernehmlassung erneut thematisieren.