Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Tierschutzbereich – TIR reicht Stellungnahme ein
Im vergangenen November hatte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Vernehmlassung zur Revision von mehreren Erlassen im Tierschutzbereich eröffnet. Die geplanten Änderungen bezwecken unter anderem, das Tierwohl bei der Haltung verschiedener Tierarten zu verbessern und unverantwortlichen Hundeimporten entgegenzuwirken. Weiter sind auch Anpassungen in den Bereichen Tierversuche und Eingriffe an Tieren vorgesehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat eine kritische Stellungnahme zu den Änderungsentwürfen eingereicht und hofft auf eine möglichst weitgehende Berücksichtigung ihrer Vorschläge und Anregungen.
15.03.2024
Die Themen Tierhaltung und Tierschutz gewinnen in der Öffentlichkeit laufend mehr an Aufmerksamkeit und Interesse. Zudem fördert die Wissenschaft stets neue Erkenntnisse in Bezug auf die Bedürfnisse von Tieren zutage. Zur Umsetzung diverser Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes, die in den vergangenen Jahren vom Parlament beschlossen beziehungsweise vom Bundesrat angekündigt wurden, und zur Anpassung der rechtlichen Vorgaben an den aktuellen Wissensstand plant der Bund eine Teilrevision verschiedener tierschutzrelevanter Verordnungen. Die im November letzten Jahres eröffnete Vernehmlassung gab interessierten Personen und Organisationen die Möglichkeit, sich bis Mitte März zu den vorgesehenen Neuerungen zu äussern.
Eine bedeutende Änderung soll in Bezug auf die Einfuhr von Hundewelpen erfolgen. Während diese in den meisten EU-Ländern erst nach Ablauf der ersten 15 Lebenswochen der Tiere erlaubt ist, gelten in der Schweiz aktuell noch weniger strenge Vorgaben. So dürfen Hunde bereits ab dem 57. Lebenstag importiert werden, ohne dass sie dabei von ihrer Mutter oder einer Amme begleitet werden müssten. Der Bundesrat sieht im Vernehmlassungsentwurf nun eine Anpassung an die Regelung in der EU vor und plant ein grundsätzliches Verbot für die Einfuhr von unter 15 Wochen alten Welpen. Ziel der Verschärfung ist es, den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland einzudämmen und die höchst problematischen Sammeltransporte von sehr jungen und in ihrer Gesundheit geschwächten Welpen zu unterbinden.
Zu begrüssen sind darüber hinaus auch verschiedene geplante Änderungen im Tierversuchsbereich. Neu soll etwa die Zucht von Labortieren auf ein Minimum beschränkt und die Verwendung der einzelnen Tiere in einer Datenbank dokumentiert werden. Die Vorgaben zur Haltung der Tiere sollen zudem um zusätzliche Anforderungen ergänzt werden. So ist etwa vorgesehen, dass bei künstlichen Lichtquellen in Tierversuchshaltungen künftig kein Flimmern mehr wahrnehmbar sein darf und Mäusen, Ratten und Hamstern Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen sind.
Ebenfalls geplant sind Verbote hinsichtlich verschiedener bislang zulässiger Praktiken und Eingriffe. Untersagt werden sollen etwa das sogenannte Touchieren der Schnäbel (also das Kürzen der Schnabelspitze) von Hausgeflügel, der Gebrauch bestimmter Hilfsmittel und Methoden im Umgang mit Pferden und das Kürzen des Schwanzes von Lämmern. Die Zustimmung zu entsprechenden politischen Vorstössen hat gezeigt, dass sich gesellschaftliche Wertevorstellungen diesbezüglich verändert haben und diese tierschutzwidrigen Praktiken zurecht nicht mehr als akzeptabel angesehen werden.
Insgesamt sollen mit der Revision somit einige wichtige Anpassungen zum Wohl der Tiere vorgenommen werden. Dennoch gehen die geplanten Änderungen aus der Sicht der TIR zu wenig weit. So wird den Interessen des Tierschutzes beim Versuch, den Anliegen der verschiedenen betroffenen Interessengruppen Rechnung zu tragen, nach wie vor deutlich zu wenig beigend Gewicht beigemessen. Dies führt dazu, dass die Tierschutzverordnung bis heute in diversen Bereichen gegen wichtige Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstösst, wodurch der Schutz des Wohlergehens und der Würde der Tiere in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Insbesondere die Tierhaltungsbestimmungen bedürften längst einer grundlegenden Überarbeitung. So bestehen beispielsweise weiterhin erhebliche Mängel in Bezug auf die Bewegungsfreiheit von Tieren und die Gewährung von Sozialkontakten, was massive Einschränkungen im Alltag der Tiere bedeutet.
Die TIR hat am heutigen Freitag eine umfassende Stellungnahme zur anstehenden Revision eingereicht, in der sie sich einerseits zu den geplanten Änderungen äussert und anderseits auch auf zusätzliche Problempunkte in der geltenden Rechtslage hinweist. Die vollständige Eingabe finden Sie hier.