Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Pelzimportverbot und Deklarationspflichten für gewisse importierte Tierprodukte

Der Bundesrat hat inder vergangenen Woche beschlossen, die im letzten Dezember eingereichten Volksinitiativen,mit denen ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte und fürStopfleber gefordert wird, zur Ablehnung zu empfehlen. Er möchte jedoch einentsprechendes Pelzimportverbot sowie eine Deklarationspflicht für Stopflebererzeugnisseund bestimmte importierte Tierprodukte, die ohne Schmerzausschaltung gewonnen werden,auf Verordnungsstufe einführen und hat die hierfür vorgesehenen Rechtsanpassungenin die Vernehmlassung geschickt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wirddie geplanten Änderungen eingehend prüfen und eine umfassende Stellungnahmeeinreichen.

15.04.2024

Bereits im April des vergangenen Jahres hatte der Bundesrat verkündet, dass er die Einführung eines Importverbots für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte und einer Deklarationspflicht für Erzeugnisse aus der Stopfmast von Gänsen und Enten sowie für gewisse Tierprodukte, die ohne Schmerzausschaltung gewonnen werden, plane (siehe Newsmeldung vom 14.4.2023). Acht Monate später reichte die Alliance Animale Suisse (AAS) die beiden Initiativen für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte und für Stopfleber ein. Vergangene Woche nun hat der Bundesrat mitgeteilt, dass er die Ablehnung der Initiativen empfiehlt, und gleichzeitig das Vernehmlassungsverfahren für die angekündigten Massnahmen eröffnet, für deren Umsetzung verschiedene Verordnungen angepasst werden sollen. Er wird dem Parlament zudem einen indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative vorlegen, der ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte und Regelungen zur Kontrolle des Pelzhandels auf Gesetzesstufe vorsehen wird.

Die TIR ist hocherfreut über die Absicht des Bundesrats, die Einfuhr tierquälerisch gewonnener Pelzerzeugnisse zu verbieten. Sie weist bereits seit vielen Jahren darauf hin, dass die seit 2014 bestehende Deklarationspflicht für Pelzprodukte aus Tierschutzsicht unzureichend und ein Importverbot dringend geboten ist. So war sie etwa auch an der Ausarbeitung mehrerer politischer Vorstösse beteiligt, die auf ein entsprechendes Importverbot abzielten (siehe etwa die Newsmeldungen vom 29.4.2009, vom 15.12.2014 und vom 18.12.2019). Darüber hinaus hat sie in zwei ausführlichen juristischen Gutachten dargelegt, dass ein solches Importverbot auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar ist, und damit eines der Hauptargumente, die in der politischen Debatte gegen das Einfuhrverbot vorgebracht wurden, entkräftet.

Weiter begrüsst die TIR auch die geplanten Deklarationspflichten als Schritt hin zu mehr Transparenz. Konkret ist vorgesehen, dass einerseits bei Rind-, Schweine-, Hühner- und Truthühnerfleisch der Vermerk anzubringen ist, dass es mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert wurde, falls im Rahmen der Herstellung bestimmte, in der betreffenden Verordnung umschriebene Praktiken zur Anwendung gelangen, und anderseits Produkte aus der Stopfmast mit dem Hinweis zu versehen sind, dass sie von zwangsernährten Gänsen bzw. Enten stammen. Da die genannten Gewinnungsmethoden nach Massstab der Schweizer Tierschutzgesetzgebung als Tierquälerei einzustufen und dementsprechend hierzulande untersagt sind, ist eine blosse Deklarationspflicht jedoch nicht ausreichend. Vielmehr wäre aus Tierschutzsicht auch in Bezug auf diese Produkte ein Einfuhrverbot angezeigt. Dementsprechend stellt die verpflichtende Kennzeichnung von Stopfleber nach Ansicht der TIR auch keine genügende Alternative zum von den Initiantinnen und Initianten geforderten Importverbot dar.

Die Vernehmlassung zu den vorgesehenen Verordnungsänderungen dauert noch bis Juli. Die TIR wird die geplanten Anpassungen gründlich analysieren und eine ausführliche Stellungnahme einreichen.