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Tierschutzrecht

Gesetzestexte

Tierschutzrecht

Als Tierschutzrecht oder als gesetzlicher Tierschutz werden sämtliche legislatorischen Massnahmen bezeichnet, die dem Schutz der Tiere vor Beeinträchtigungen ihrer Würde und ihres Wohlergehens dienen. Das Tierschutzrecht bildet eine fundamentale Disziplin des Tierschutzes und letztlich das entscheidende Instrument, um diesen im Alltag durchzusetzen.

Art. 80 der Bundesverfassung (BV) bestimmt, dass die Regelung des Schutzes von Tieren in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt. Dieser ist seiner Aufgabe mit dem Erlass des Tierschutzgesetzes (TSchG) und der dazugehörigen Verordnungen nachgekommen. Das Tierschutzgesetz ist ein sogenanntes Rahmengesetz, das den rechtlichen Umgang mit Tieren nur in den Grundzügen regelt. Diese werden insbesondere in der weit umfassenderen und detaillierteren Tierschutzverordnung (TSchV) konkretisiert. Einzelne Bereiche der Tierschutzverordnung werden wiederum in Departements- beziehungsweise Amtsverordnungen näher ausgeführt.

Der Vollzug der bundesrechtlichen Tierschutzvorschriften ist Sache der Kantone. Diese sind daher verpflichtet, eigene Ausführungsbestimmungen zu erlassen, soweit dies für die Umsetzung des eidgenössischen Tierschutzrechts notwendig ist. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in den kantonalen Tierschutzgesetzen und -verordnungen. Darüber hinaus enthalten diese teilweise auch Bestimmungen über den Schutz des Menschen vor gefährlichen Tieren.

Eidgenössische Erlasse

Kantonale Erlasse

Hinweis

Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die rechtlichen Entwicklungen fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund von gesetzlichen und praktischen Änderungen kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.