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Kanton Graubünden

Hunderecht

Kanton Graubünden

Stand Februar 2025

1. Geltendes Hunderecht

2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung

Hunde, die sich unbeaufsichtigt in den Wildeinständen herumtreiben und Wildspuren aufnehmen, Wild verfolgen, Wild hetzen oder reissen, gelten als wildernde Hunde.

Hunde dürfen nur von Wildhütern und Jagdaufsehern erlegt werden, wenn sie Wild gerissen oder wiederholt gewildert haben (Art. 32 RJV/GR).

3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht

Das totalrevidierte Veterinärgesetz vom 30. August 2007 enthält Bestimmungen über die Hundehaltung (Art. 64ff. VetG/GR). Auf eine allgemeine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde oder auf Haltungsverbote sowie auf ein allgemeines Haftpflichtobligatorium wurde verzichtet. Es gilt allerdings die jeweiligen Regelungen auf Gemeindeebene zu beachten, die eine generelleLeinenpflicht bzw. Leinenpflicht im bewohnten Gebiet vorschreiben können.

Neu müssen verhaltensauffällige Tiere einen Wesenstest absolvieren. Sofern der Wesenstest ergibt, dass der Hund für die Allgemeinheit gefährlich ist, sind die Kosten der Prüfung vom Hundehalter zu tragen (Art. 65 VetG/GR).

Hundehalter können zudem allenfalls verpflichtet werden, Ausbildungskurse zu besuchen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, das Tier vorübergehend in einem Tierheim zu platzieren, den Hund von einer Ausbildung für den Schutzdienst auszuschliessen, dem Tier in Siedlungsgebieten einen Maulkorb anzulegen oder an der Leine zu führen, das Tier nur von bestimmten Personen ausführen zu lassen, Hunde zu kastrieren bzw. zu sterilisieren, entschädigungslos an einem neuen Ort zu platzieren oder zu töten(Art. 66 VetG/GR).

Seit März 2008 gibt es beim Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit eine spezielle Anlaufstelle für den Schutz der Bevölkerung vor potenziell gefährlichen Hunden.

4. Geplante Gesetzesänderungen

Zurzeit sind keine weiteren Gesetzesänderungen geplant.

Hinweis

Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die Entwicklungen zum kantonalen Hunderecht fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund der aussergewöhnlich vielen gesetzlichen und praktischen Änderungen zum Thema kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.