Internationales Tierschutzrecht

Allgemeines

Tiere können selbst nicht wählen, in welchem Land sie leben wollen oder gehalten werden.. Weil es für die Staaten aufgrund der fortschreitenden politischen und wirtschaftlichen Vernetzung zudem zunehmend schwerer wird, Tiere wirkungsvoll vor Instrumentalisierung und Ausbeutung zu schützen, sind verbindliche internationale Regelungen unverzichtbar.

Die Schweiz sieht sich im Bereich des internationalen Handels mit Tieren und Tierprodukten denn auch regelmässig vor die Frage gestellt, welche Mindeststandards von Handelspartnern verlangt werden dürfen.

Rechtliche Erfassung

Auch hierzulande sind neben den nationalen Vorschriften verschiedene überstaatliche Tierschutzbestimmungen zu beachten. Seit 1963 gehört die Schweiz dem Europarat an. Als allgemeines soziales Anliegen und moralischer Grundwert der mittlerweile 47 Mitgliedsstaaten gehört auch der Tierschutz in den Aufgabenbereich des Europarats. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat dieser daher die fünf Übereinkommen zum Schutz von Transporttieren, landwirtschaftlichen Nutztieren, Schlachttieren, Versuchstieren und Heimtieren erarbeitet. Die Schweiz hat alle fünf Tierschutzkonventionen ratifiziert und sich damit zur Umsetzung ins nationale Recht verpflichtet, was im Rahmen der geltenden Tierschutzgesetzgebung geschehen ist. Die Übereinkommen sind allerdings sehr allgemein gehalten und legen in der Regel lediglich tierschützerische Minimalstandards fest, während die Vertragsparteien auf nationaler Ebene strengere Vorschriften statuieren können. Das Schweizer Tierschutzrecht denn auch geht in vielen Bereichen über den Standard der Europaratskonventionen hinaus.

Da sich die Europäische Union (EU) im Unterschied zum Europarat vorwiegend als Wirtschaftsgemeinschaft versteht, werden Tierschutzbereiche durch das EU-Recht im Wesentlichen nur dann geregelt, wenn sie wirtschaftliche oder handelspolitische Auswirkungen haben.

Durch Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 sind die EU und die Mitgliedstaaten jedoch verpflichtet, den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren als fühlende Wesen bei sämtlichen politischen Geschäften in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Im Rahmen der bilateralen Verträge kommt den entsprechenden Bestimmungen auch für die Schweiz punktuell Bedeutung zu.

Neben europarechtlichen Bestimmungen bestehen weitere für den Tier- und Artenschutz bedeutende internationale Regelungen, denen sich die Schweiz angeschlossen hat. Zu denken ist dabei etwa an das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES oder die für den Flugtransport von Tieren bedeutsamen detaillierten Live Animals Regulations der International Air Transport Association (IATA). Letztere stellen jedoch keine verbindlichen Rechtsvorschriften dar, sondern lediglich Prinzipien mit empfehlendem Charakter, deren Einhaltung auf Freiwilligkeit beruht. Die Schweiz ist ausserdem Mitglied der Welt-Tiergesundheitsorganisation OIE, die sich neben ihrer bisherigen Haupttätigkeit – der Tierseuchenbekämpfung – auch dem internationalen Tierschutz widmet.