Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Als Tierhalter kann man in kostspielige Streitigkeiten verschiedenster Art verwickelt werden. Zu denken ist in erster Linie an Haftpflichtfälle, bei denen sich Schadenverursacher und Geschädigter nicht einig sind, oder an Konflikte im Rahmen des Kauf-, Miet-, Nachbar- oder Arbeitsrechts. Diese können Eigentumsfragen, strittige Tierarztrechnungen oder Tierpensionsverträge betreffen. Daneben sind aber auch verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen möglich, etwa wenn ein Tier beschlagnahmt wird. Der Tierhalter kann aber auch in ein Strafverfahren verwickelt werden, etwa wenn sein Hund jemanden verletzt. In all diesen Fällen muss man mit teilweise erheblichen Verfahrens- und allfälligen Anwaltskosten rechnen. Wer weder die damit verbundene finanzielle Belastung tragen kann oder will, noch selber über das notwendige Fachwissen verfügt, ist daher mit dem Abschluss einer geeigneten Rechtsschutzversicherung gut beraten.
Die Rechtsschutzversicherung wahrt die Interessen des Versicherten, berät ihn, prüft die Rechtslage und verhandelt an seiner Stelle mit der Gegenpartei. Unter Umständen wird ein externer Anwalt beigezogen, der je nach Versicherungsgesellschaft frei gewählt werden kann. Die Versicherung bezahlt auch die Gutachten, Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten, die Anwaltskosten oder die Prozessentschädigung an die Gegenpartei.
Beim Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung ist darauf zu achten, welche Streitigkeiten gedeckt sind. Vor allem Züchter und Tierpensionen sollten abklären, ob sie für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit versichert sind. Gewerbsmässige Tätigkeiten deckt die private Rechtsschutzversicherung nämlich nicht; hierfür gibt es jedoch Betriebsrechtsschutzversicherungen. Auch Vermieter müssen meistens eine zusätzliche oder spezielle Versicherung abschliessen.
Aufpassen sollte man auch bei Strafverfahren: Hier ist der Versicherte häufig nur geschützt, wenn er der fahrlässigen Verletzung von Rechtsvorschriften oder eines Notwehr- oder Notstandsdelikts beschuldigt wird. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten erbringen Rechtsschutzversicherungen keine Leistungen. Wird der Angeklagte freigesprochen, kann die Versicherung die Verfahrens- und Anwaltskosten nachträglich übernehmen.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Die Versicherung übernimmt in der Regel keine Fälle, die unmittelbar vor oder bis drei Monate nach Versicherungsabschluss eingetreten sind.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.