Was ist ein "Kampfhund"?
Mit dem Begriff "Kampfhund" werden heute meist Rassen wie American Pitbull Terrier, Rottweiler oder Dobermann in Verbindung gebracht, die durch ihre vermeintlich leichte Reizbarkeit und ihr übersteigertes Aggressionsverhalten mittlerweile sogar zu einem politischen Thema geworden sind.
So haben einige Kantone in ihren Hundegesetzen Vorschriften in Bezug auf die Handhabung bestimmter Hunderassen erlassen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich aber je nach Kanton sehr stark. So sieht beispielsweise der Kanton Zürich ein Halteverbot bezüglich bestimmter Hunderassen vor, während dies in anderen Kantonen – wie beispielsweise im Aargau abhängig von der Erteilung einer Bewilligung ist. Gar keine Regelung in Bezug auf die Handhabe bestimmter Rassen hat der Kanton St. Gallen erlassen.
Alle Tiere einer Rasse pauschal als aggressiv abzustempeln, ist aber nicht korrekt. Jeder Hund kann nämlich, unabhängig von seiner Rasse, bei der Begegnung mit Menschen oder Artgenossen feindselig reagieren und zubeissen. Für sein späteres Verhalten ausschlaggebend sind vor allem die Erfahrungen, die ein Welpe in den ersten Lebensmonaten macht; die Rasse hat hierauf erst in zweiter Linie einen Einfluss.
Verhaltensgestörte Tiere ohne gesellschaftliche Verträglichkeit sind primär durch den Menschen gewollt und werden gezielt gezüchtet, abgerichtet oder bereits in der Welpenaufzucht durch eine soziale Fehlentwicklung geschaffen. Auf diese Weise wurden bei bestimmten Zuchtlinien abnorme Wesensmerkmale erreicht – generell gefährliche Hunderassen gibt es aber nicht.
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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.