Welche Bereiche werden durch die kantonalen Hundegesetze geregelt?

Vorschriften betreffend die Hundehaltung und den Umgang mit Hunden finden sich sowohl auf bundesrechtlicher als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene. Die kantonalen und kommunalen Hundegesetze enthalten vor allem sicherheitspolizeiliche Aspekte zum Schutz des Menschen vor Hunden. Sie regeln aber auch die Besteuerung, Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und enthalten tierseuchenpolizeiliche Auflagen, etwa für kranke oder verstorbene Tiere. Die meisten Kantone haben eigene Hundegesetze erlassen.  Einzig in Uri und Zug existieren bislang keine kantonalen Vorschriften diesbezüglich.

Das eigentliche Tierschutzrecht wird zudem ausschliesslich durch den Bund geregelt, weshalb sich die Vorschriften zum Schutz von Hunden im Tierschutzgesetz und der Tierschutzverordnung finden. Diese gelten einheitlich für alle Kantone.

Vor allem aufgrund der öffentlichen Debatten rund um gefährliche Hunde werden die kantonalen Gesetze häufig revidiert und enthalten sehr unterschiedliche Bestimmungen. Für Hundehalter ist es somit zu einer regelrechten Herausforderung geworden, zu wissen, was sie wo mit ihren Vierbeinern dürfen und was nicht.

Da der Vorschlag für ein eidgenössisches Hundegesetz im Jahr 2010 auf politischer Ebene abgelehnt wurde, wird sich an dieser Situation in nächster Zeit nicht viel ändern. Hundehalter und andere interessierte Personen können sich aber bei den kantonalen Veterinärämtern über die im jeweiligen Kanton geltenden Hundegesetze informieren. Eine laufend aktualisierte Liste sämtlicher kantonaler Hundebestimmungen kann hier eingesehen werden.

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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.