Was sollte im Pensionsvertrag alles geregelt werden?
Der Pensionsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden aus Beweisgründen ist dies jedoch auf jeden Fall ratsam. Einer der wichtigsten Vertragspunkte ist der Preis. Obwohl in der Praxis üblich, ist ein Entgelt für die Unterbringung des Pferdes aus rechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig. Geschuldet ist aber auf jeden Fall der Ersatz für die durch die Unterbringung und Versorgung des Tieres entstandenen Auslagen wie beispielsweise die Aufwendungen für Futter. Aus Gründen der Klarheit sollte neben den Zahlungsmodalitäten auch schriftlich festgehalten werden welche Leistungen im vereinbarten Preis inbegriffen sind und wofür zusätzliche Kosten anfallen.
Eine schriftliche Vereinbarung empfiehlt sich zudem auch in Bezug auf die Art des Haltungssystems und die Haftung für allfällige Schäden. Ausserdem ist es sinnvoll, die speziellen Bedürfnisse des Pferdes oder besondere Wünsche des Pferdeeigentümers ausdrücklich festzuhalten. So sollten im Pensionsvertrag etwa der gesundheitliche Zustand des Tieres sowie vorhandene Impfungen aufgeführt werden. Der Pferdepass oder eine Kopie davon muss in jedem Fall von Gesetzes wegen am Standort des Pferdes deponiert werden.
Zu Gunsten einer den Bedürfnissen des Pferdes angepassten Ernährung, empfiehlt es sich, den Futterplan mit der zuständigen Person genau zu besprechen und Einzelheiten schriftlich festzuhalten. Auch rassen- und altersspezifischen Besonderheiten gilt es Rechnung zu tragen. Neben diesen alltäglichen Fragen sollten auch Ausnahmefälle, wie zum Beispiel das Vorgehen bei medizinischen Notfällen, vertraglich festgelegt werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Wünscht der Pferdeeigentümer, dass der Stallbetreiber dem Pferd regelmässigen Weidegang gewährt, es reitet oder anderweitig bewegt, kann auch dies im Vertrag vermerkt werden. Ohne eine ausdrückliche Erlaubnis des Pferdehalters darf der Stallbetreiber das Tier nicht für eigene Zwecke verwenden.
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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.