Wer haftet für Tierschäden in der Mietwohnung?

Für eine übermässige Abnützung der Wohnung durch seine Tiere haftet der Mieter, so beispielsweise, wenn die Katze die Tapete
 zerkratzt oder der Hund den Türrahmen zerbissen hat. Durch die Haltung eines
 Tieres wird das ganze Mietobjekt stärker abgenutzt. Der Mieter
 haftet also für die effektive Abnützung der Wohnung, unabhängig davon, wie lange er darin gelebt hat. Je älter ein Teppich oder
 eine Tapete beziehungsweise je kürzer die Lebensdauer der Sache ist, desto weniger muss der Mieter allerdings für die Abnützung bezahlen.

Bei einem Spannteppich wird gemäss der vom Mieter- und 
Hauseigentümerverband gemeinsam erlassenen Lebensdauertabelle von einer entsprechenden Dauer von zehn Jahren ausgegangen, bei einem Parkettboden von vierzig Jahren. Wird ein sechsjähriger Teppich vom Hund zerkaut, schuldet der Mieter hier für nur noch 4/10 des Neuwerts. Sind nur Teilflächen betroffen und können diese separat ausgewechselt werden, schuldet der Mieter natürlich nur hierfür die Kosten.

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Hinweis

Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.