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Tiere sind keine Sachen

Rechtsauskünfte

Tiere sind keine Sachen

Seit dem 1. April 2003 sindTiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung desneuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrembisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähigeLebewesen Rechnung getragen wird. Welche Auswirkungen diese Gesetzesänderunghat, lesen Sie hier.

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