Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen?

Für die Beantwortung dieser Frage ist wiederum entscheidend, welches Tier betroffen ist. Findet man beispielsweise einen verletzten Igel, so handelt es sich dabei um eine in der Schweiz gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützte Tierart. Solche Tiere dürfen weder gejagt oder gefangen, noch privat gehalten werden. Wenn Sie einen verletzten Igel finden, sollte somit zur Abklärung des weiteren Vorgehens die nächste Igelstation benachrichtigt werden.

Auch Tiere, die nicht als geschützt gelten, sollte man nicht auf eigene Faust versuchen gesund zu pflegen.

Viele Wildtiere haben in Bezug auf Nahrung und Auslauf spezielle Bedürfnisse und sind den Umgang mit Menschen nicht gewöhnt. Der nahe Kontakt kann somit für das Tier zu Stress und Panikverhalten führen und durch eine unsachgemässe Pflege schadet man dem Tier mehr als dass man ihm hilft. Ein solches Verhalten kann somit nach der Tierschutzgesetzgebung sogar strafbar sein.

Findet man ein verletztes Wildtier oder läuft einem ein solches Tier zu, so empfiehlt es sich somit, dies direkt beim Veterinäramt oder einem Wildhüter zu melden.

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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.