Reptilienleder

Allgemeines

Ein für die Schweiz bedeutendes Thema stellt der Handel mit Reptilienlederprodukten dar. Allein für den Handel mit Reptilienleder geschützter Arten werden vom BLV jährlich rund 115‘000 Bewilligungen (Stand 2016) ausgestellt. Etwa 80% der in die Schweiz importierten Reptilienhäute und -lederprodukte stammen von amerikanischen Alligatoren und werden in sogenannten Ranchingfarmen in den USA erzeugt. Zurückzuführen ist diese hohe Prozentzahl auf die schweizerische Luxusuhrenindustrie, die heute bei ihren Uhrenarmbändern hauptsächlich auf Alligatorenleder setzt. Bei einer gehobenen Kundschaft beliebt ist überdies asiatisches Schlangen- und Waranenleder unterschiedlicher Arten. Schlangenleder wird hauptsächlich zur Herstellung von Schuhen und Taschen von Luxusmarken verwendet, Waranenleder ist bei Damenuhren gefragt. Meist stammt dieses aus Indonesien, Vietnam, Laos, Kambodscha oder Malaysia.

In Indonesien entstanden im Jahr 2010 schockierende Aufnahmen zum Umgang mit Schlangen und Echsen, die im Schweizer Fernsehen ausgestrahlt wurden. In den Videoaufnahmen zu sehen waren etwa Warane mit zusammengeschnürten Beinen, die während Tagen in aufeinandergestapelten Plastiksäcken verharren mussten und achtlos zu Boden geworfen wurden. Getötet wurden die Tiere per Kopfschlag mit einem Knüppel. Nach dem vermeintlich tödlichen Schlag zeigten zahlreiche Tiere jedoch Merkmale bewusster Wahrnehmung. Schlangen wurden am Kiefer aufgehängt und ihre Körper zur besseren Ablösung der Haut mit Wasser gefüllt. Die Tiere ertranken qualvoll oder erlebten ihre Häutung bewusst mit.

Abgesehen von den erheblichen Tierschutzbedenken ist die Lage auch mit Blick auf den Artenschutz kaum zuverlässig einzuschätzen. Die für das Leder verwendeten Tiere wie Pythons oder asiatische Warane sind in der Regel Wildfänge, da ihre Zucht, Fütterung und Pflege aufwendig und teuer ist. Hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Handels mit diesen Tieren sind sich Experten mangels zuverlässiger Populationsdaten nicht einig.

Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass – wie in allen Bereichen des Handels mit Wildtieren und deren Produkten – auch in Bezug auf Reptilien und Reptilienleder ein illegaler Markt besteht, auch wenn dieser beispielsweise im Vergleich zum illegalen Handel mit Elfenbein oder Rhinozeros-Horn weniger ausgeprägt zu sein scheint.

Für Lederarmbänder von Schweizer Uhren werden hauptsächlich Häute von Alligatoren (Alligator mississippiensis) aus den USA verwendet. Das amerikanische Alligatorenmanagementprogramm gilt gemeinhin als nachhaltig und wird sogar als wahrer Artenschutzerfolg gefeiert. Im Wesentlichen wird auf ein sogenanntes Ranching-System gesetzt, das in einem Austausch zwischen Tieren aus freier Natur und Nachzucht besteht. Dabei werden der natürlichen Population Eier entnommen und auf einer Farm ausgebrütet. Ein Teil der Jungtiere wird nach Erreichen einer bestimmten Grösse zurück in die Natur entlassen, der andere Teil wird für die Weiterzucht und anschliessende Ledergewinnung in grossen Hallen untergebracht. Zudem erteilt die Jagd- und Fischereibehörde des jeweiligen Bundesstaates Lizenzen zur Jagd von wilden Alligatoren auf Basis der von ihr ermittelten Jahresquote im relevanten Gebiet. Aus Artenschutzsicht stammen die Häute, die in den internationalen Handel gelangen, daher von einer streng überwachten und als nachhaltig geltenden Quelle.

In Bezug auf die Haltung, den Umgang und die Tötung der Tiere zeigt sich die Situation indessen nicht so erfreulich und wenig transparent, wie eine Reportage des Schweizer Fernsehens im Jahr 2013 eindrucksvoll zeigt. Einblick in diesen Industriezweig erhalten nur ausgewählte Personen. Eine Ausnahme bilden lediglich jene Farmen, die auch touristisch genutzt werden. Sie verfügen über gewisse Bereiche, die öffentlich zugänglich sind, allerdings repräsentieren diese nicht die üblichen Haltungsbedingungen, unter denen die für die Lederproduktion aufgezogenen Tiere leben.

Rechtliche Erfassung

Die in den Aufnahmen aus Indonesien gezeigten Umgangsformen mit und Tötungsmethoden von Schlangen und Echsen wären in der Schweiz rechtlich zweifellos als schwere Tierquälerei zu qualifizieren. Die Veröffentlichung des Bildmaterials führte zu heftigen Reaktionen seitens Medien, Tierschutzorganisationen und Bevölkerung. In der Folge wurde im Parlament ein Vorstoss für ein Importverbot von Reptilienhäuten aus tierquälerischer Produktion eingereicht, der letztlich äusserst knapp in der zweiten Kammer scheiterte. Eine Expertengruppe unter der Leitung des schweizerischen Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erarbeitete als Reaktion auf die Reportage unverbindliche Empfehlungen zur humanen Tötung von Reptilien für die Lederindustrie und empfahl diese zur Aufnahme in den Standards der World Organisation for Animal Health (OIE). In der Folge wurde ein neues Kapitel im Terrestrial Animal Code der OIE betreffend humane Tötungsmethoden von Reptilien erarbeitet und im Mai 2019 durch die Generalversammlung der OIE angenommen. Der Terrestrial Animal Health Code ist allerdings nicht verbindlich, sodass die Tötungsempfehlungen nicht erzwingbar sind.

Im Weiteren wurden gemäss Angaben des BLV offizielle Workshops in Indonesien, Malaysia und Vietnam durch die Python Conservation Partnership (PCP) organisiert und dadurch für die Führung von Schlachthäusern verantwortliche Personen bezüglich humaner Tötungsmethoden instruiert. Für die Öffentlichkeit besteht jedoch keine Möglichkeit zu überprüfen, ob sich die Lage dadurch tatsächlich verbessert hat. Fraglich ist darüber hinaus, ob sich auch der Umgang mit den Tieren vor der Schlachtung, namentlich im Rahmen des Fangs und des Transports der Tiere zum Schlachthaus, verbessert hat. Die bisher erfolgten Bemühungen konzentrierten sich allein auf die Tötung der Reptilien. Das Einsammeln der wildlebenden Schlangen und Warane erfolgt zumeist unkontrolliert durch die örtliche Bevölkerung. Diesbezüglich sind – soweit bekannt – keine Instruktionen zu einem schonenden Umgang mit Tieren erfolgt.

Viele für den Handel interessante Reptilienarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt, und der Handel mit ihren Häuten oder Produkten daraus ist bewilligungspflichtig. Dadurch soll die Nachhaltigkeit des Handels gesichert werden. Es liegen jedoch Hinweise vor, dass die CITES-Bestimmungen nicht immer eingehalten oder teilweise umgangen werden. Auch das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung stellte fest, dass das globale Handelsvolumen die Fang- und Exportquoten der jeweiligen Länder, die auf Basis der CITES-Vorschriften oder der nationalen Artenschutzregelungen gesetzt werden, oftmals überschreitet.

Bei den Alligatorenfarmen in den USA hingegen wird der Handel aus Artenschutzsicht streng kontrolliert und es bestehen keine Hinweise darauf, dass die CITES-Bestimmungen nicht eingehalten werden. Aus Tierschutzsicht stellen solche Farmen jedoch regelmässig klassische Massentierhaltungen dar. Um die Tiere ruhig zu stellen, werden sie in geschlossenen Hallen oder Bunkern mit Betonbecken in Dämmerlicht oder im Dunkeln gehalten. Die glatte Oberfläche der Betongruben verhindert Verletzungen der Haut. Die Mindestmasse für die Haltung respektive die Tierdichte, die Infrastruktur und die lediglich rudimentären Empfehlungen zum Wohlergehen, namentlich "ausreichend Nahrung" und "Zugang zu Wasser", liegen deutlich unter den Anforderungen des Schweizer Tierschutzrechts. Neben Bestimmungen zur Ausgestaltung der Gehege etwa hinsichtlich Wasserbecken, Wärmequelle für jedes Tier, Licht, Grösse des Landteils oder Gehegeunterteilung wäre gemäss den Schweizer Mindestanforderungen auch die Sozialstruktur zu berücksichtigen.

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