Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz

In der Schweiz leben zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht also auch hierzulande ein massives Streunerproblem. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass zu viele Freigänger-Katzen nicht kastriert sind und diese in der Folge zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für weiteren Nachwuchs sorgen. Vermehren sich Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Kolonien auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führt. Viele Tiere sterben qualvoll, weil sie keine medizinische Versorgung erhalten oder nicht ausreichend Nahrung finden. Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt jedoch nicht nur zu einem Anwachsen der Streunerpopulation, sondern auch dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierheime abgeschoben, ausgesetzt oder getötet werden.
Aus diesen Gründen ist die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Eine verhältnismässige und nachhaltige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren, wäre daher die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen.
Petition und parlamentarischer Vorstoss
Um das Parlament mittels öffentlichen Drucks zum Handeln zu bewegen, überreichten die Tierschutzorganisationen Network for Animal Protection (NetAP) und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) dem Parlament in Bern 2018 eine von über 150 Tierschutzorganisationen mitgetragene sowie von 39 Parlamentarierinnen und Parlamentariern und 115'567 Unterzeichnenden unterstützte Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Konkret wurde mit der Petition eine Anpassung der Tierschutzverordnung gefordert. Deren Art. 25 Abs. 4 hält bereits heute fest: "Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss die zumutbaren Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren."
Da es aber praktisch unmöglich ist, das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu haben, sollte diese Bestimmung durch den folgenden Zusatz ergänzt werden: "Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen".Um das Anliegen der beiden Tierschutzorganisationen zu stärken, reichte Nationalrätin Doris Fiala (DFP/ZH), die das Anliegen der Petition von Beginn an unterstützt hatte, kurz darauf die von 34 Parlamentarierinnen und Parlamentariern mitunterzeichnete Motion "Weniger Tierleid dank Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen" im Parlament ein.
Parlament lehnt eine Kastrationspflicht ab
Nachdem sich in der Folge sowohl der National- als auch der Ständerat gegen die Annahme der Petition ausgesprochen hatten, hat der Nationalrat im Oktober 2020 auch die Motion von Doris Fiala abgelehnt, womit das Geschäft definitiv erledigt ist. Die grosse Kammer ist dabei den teilweise irreführenden Argumenten des Bundesrats gefolgt, der den Vorstoss zuvor zur Ablehnung empfohlen hatte. Die TIR ist enttäuscht über den Entscheid des Nationalrats. Das Parlament hat es verpasst, sich für eine nachhaltige Lösung der Streunerproblematik einzusetzen.
NetAP und TIR engagieren sich weiterhin für wirksame Massnahmen
NetAP und die TIR werden sich trotz der ablehnenden Haltung des Parlaments auch weiterhin für eine Kastrationspflicht für eine nachhaltige Lösung der Streunerproblematik und gegen das damit einhergehende Tierleid stark machen. Nachdem die beiden Organisationen bereits im März 2020 im Rahmen eines offenen Briefs an Bundesrat Alain Berset, den Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), um Auskunft über gewisse Behauptungen von Behördenseite im Zusammenhang mit der geforderten Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen gebeten hatten, stehen sie nun weiterhin mit den Bundesbehörden im Austausch, um griffige Massnahmen für die Reduktion der Streunerpopulation in der Schweiz zu erarbeiten. Ebenso prüfen sie die Möglichkeit, Kastrationspflichten auf kantonaler Ebene einzuführen.
Berner Kantonsparlament lehnt Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ab
Bern ist der erste Kanton, der sich mit einem entsprechenden Vorstoss auseinandergesetzt hat. An seiner Sitzung vom 18. März 2021 hat der Grosse Rat das von SP-Grossrat David Stampfli eingereichte Postulat allerdings mit 88 zu 55 Stimmen abgelehnt.
Ziele und Vorteile
In die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung ist eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen aufzunehmen.
Damit sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- Nachhaltige Regulierung der Katzenpopulation ohne Tötungen
- Präventive Verhinderung künftigen Katzenleids
- Erhöhung der Chancen auf eine Adoption für Tiere aus Tierheimen
- Mentalitätsänderung – Katzen werden heute teilweise als "Wegwerftiere" wahrgenommen, deren Leben nichts Wert ist und die schnell ersetzt werden können
Die Beschränkung der Kastrationspflicht auf "Freigänger" zielt auf Katzen ab, welche unkontrolliert Sozial- und Sexualkontakte zu anderen Katzen haben können. Halter, welche ihre Katzen nicht kastrieren lassen wollen, können sich dieser Pflicht mit geeigneten Massnahmen entbinden: durch eine strikte Wohnungshaltung oder eine Haltung in einem eingezäunten, ausbruchsicheren Gehege.
Die Kastration von Katzen weist u.a. folgende Vorteile auf:
Medizinische Vorteile für die Katze
- Verbreitung von Krankheiten wird massiv eingedämmt: Viele Katzenkrankheiten wie z.B. FIV (Feline Immunodeficiency Virus, auch Katzenaids genannt), FeLV (Feline Leukemia Virus, auch Leukose genannt) oder FPV (felines Parvovirus oder Katzenseuche) werden vor allem durch den Deckakt und durch Bissverletzungen übertragen. Vor allem weibliche Tiere, die vom Kater während des Aktes am Genick fixiert werden, können dadurch Infektionen davontragen. Durch die Kastration fallen der Deckakt und damit auch Bissverletzungen beim Deckakt weg. Und da die kastrierten Katzen nachweislich ausgeglichener und weniger aggressiv sind, werden generell weniger Beissereien provoziert, womit sich die Gefahr einer Ansteckung weiter massiv verringert.
- Weniger Krankheiten: Kaum ein Risiko hormoneller Erkrankungen wie Zysten, Gesäugetumore oder Gebärmutterentzündung bzw. -vereiterungen bei der weiblichen Katze sowie Prostatakrebs beim Kater.
- Unfallrisiko sinkt: Kastrierte Katzen sind ortstreuer. Sie haben verkleinerte Reviere und müssen auf der Suche nach einen Partner keine Strassen mehr überqueren.
Vorteile für Tierhalter
- Die Katzen werden nicht mehr gegen den Willen des Halters Junge kriegen.
- Keine Symptome von Rolligkeit, keine übelriechenden Markierungen, geringeres Bedürfnis zu streunen, weniger Aggressionen.
- Oft auch eine stärkere Menschbezogenheit.
Vorteile für den Artenschutz / Naturschutz
- Artenschützer verlangen, den Hauskatzen den Freigang zu verwehren, weil sie die Katzen für den Rückgang von gewissen Vogel- und Amphibienarten verantwortlich machen. Unabhängig von der Frage, ob tatsächlich (nur) die Katze für diesen Rückgang verantwortlich ist, könnte mit der Reduzierung der Zahl der Katzen diese Gefahr bereits aus mathematischer Sicht merklich verringert werden.
- Eine Durchmischung des Genpools von Hauskatzen mit der geschützten Wildkatze wäre nicht mehr möglich.
Vorteile für die Umsetzung und für Tierheime
- Aufgefundene Katzen, die nicht gechipt und registriert sind, können schneller kastriert werden, ohne dass vorgängig die Einwilligung des Halters eingeholt werden muss. Dies zieht insbesondere für Tierheime eine starke Erleichterung nach sich, weil eine Separierung der bei ihnen abgegebenen nicht kastrierten Tieren bis zum Ablauf der zweimonatigen Eigentumserwerbsfrist zum Teil grosse Schwierigkeiten verursacht.
Weitere Informationen:
- Newsmeldung vom 24.3.2020: TIR enttäuscht: Grosser Rat des Kantons Bern lehnt eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ab
- Schreiben an Berner Grossrat von der Stiftung für das Tier im Recht, NetAP und dem Dachverband Berner Tierschutzorganisationen vom 18.11.2020
- Offener Brief an Alain Berset vom 2.3.2020: Auskunftsbegehren: Kosten der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Einführung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen
- Medienmitteilung vom 2.10.2019: Parlament lehnt Petition für eine Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen ab – WBK-Motion «Für eine bessere Kontrolle der Vermehrung von Streunerkatzen» ist keine wirksame Alternative
- Medienmitteilung vom 27.6.2019: Politiker bevorzugen Abtreibung und Tötung als Lösung! – Nationalrat lehnt eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ab
- Stellungnahme von NetAP und TIR vom 20.12.2018 zum Dokument "Fragen und Antworten zu Kastration von Freigänger-Katzen und zu Mikrochips" des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vom 3.10.2018
- Stellungnahme von NetAP und TIR vom 20.12.2018 zum Positionspapier "Katzen kastrieren ja – auf freiwilliger Basis" der Gesellschaft für Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) vom 22.11.2018
- Newsmeldung vom 3.12.2018: TIR erfreut: Nationalrätin Doris Fiala reicht Motion für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ein
- Newsmeldung vom 4.10.2018: Welttierschutztag: NetAP und TIR wenden sich mit einem offenen Brief an den Bundesrat
- Medienmappe vom 12.7.2018: Übergabe der Petition "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz"
- Newsmeldung vom 12.6.2018: Petitionsübergabe in Bern: "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen"
- Newsmeldung vom 30.3.2016: NetAP und Tier im Recht fordern eine Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen – jetzt unterzeichnen!
- Petition "Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in der Schweiz"
- TIR-Informations-Flyer "Kastrieren statt töten"
- Network for Animal Protection (NetAP)