Friendsmail Nr. 8: Zürcher Verwaltungsgericht schützt Würde von Versuchsprimaten

6. Mai 2008

Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

Wir freuen uns sehr, Ihnensozusagen "taufrisch" von einem grossen Erfolg für den Tierschutzberichten zu dürfen, an dem die TIR massgeblich beteiligt ist: Heute ist derEntscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bekannt geworden, dass zweiumstrittene Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik verbotenbleiben.

Im November 2006 hat die kantonaleTierversuchskommission die beiden vom Veterinäramt ursprünglich bewilligtenProjekte bei der kantonalen Gesundheitsdirektion angefochten. In beiden Fällen vertratsie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund derunverhältnismässigen Belastungen für die Primaten rechtswidrig, wobei vor allemauch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Die Gesundheitsdirektion hat dieAuffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen dieseEntscheide haben die betroffenen Forscher dann beim VerwaltungsgerichtBeschwerde geführt.

In den mit Spannung erwartetenUrteilen hat das Verwaltungsgericht nun die Argumentation der Tierversuchskommissionerneut bestätigt. Es weist die Beschwerden vollumfänglich ab, womit dieumstrittenen Versuche untersagt bleiben.

Ob die betroffenen Forscher dieVerfahren an das Bundesgericht weiterziehen, ist noch offen. Auf Seiten desTierschutzes sieht man dem jedoch gelassen entgegen.

Erstmals überhaupt wurden damitTierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob dies eineneigentlichen Paradigmenwechsel im Tierversuchsbereich bedeutet, bleibtabzuwarten – der Erfolg gibt aber Hoffnung, dass die Tierwürde in derBewilligungspraxis fortan stärkere Beachtung finden wird.

 Die TIR ist hoch erfreut über diebeiden Entscheide und den Mut der zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehördenzu tierfreundlichen Entscheidungen. Sie beglückwünscht dieTierversuchskommission – und insbesondere die drei Tierschutzvertreter, die ampositiven Ausgang der Verfahren ganz entscheidend beteiligt waren. Da einerdieser drei – als einziger Jurist in der Kommission – der Geschäftsleiter derTIR ist, dürfen wir nicht ohne Stolz behaupten, ebenfalls einen nichtunwesentlichen Teil zum Gelingen in dieser bedeutenden Angelegenheitbeigetragen zu haben.

FreundlicheGrüsse und einen wundervollen Frühlingsbeginn.