Friendsmail Nr. 14: Meilenstein für den Tierschutz - Affenversuche bleiben verboten

13. Oktober 2009

Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

Es freut uns ausserordentlich, Ihnen "brandaktuell" von einem riesigen und hoffentlich richtungsweisenden Erfolg für den Tierschutz berichten zu dürfen: Das Bundesgericht hat heute bestätigt, dass für die beiden im Jahre 2006 von der Tierversuchskommission des Kantons Zürich abgelehnten Primatenversuche definitiv keine Bewilligung erteilt wird. Die Beschwerden der betroffenen Forscher wurden vollumfänglich abgewiesen. Die TIR hat massgeblich am Verfahren mitgewirkt und zeigt sich sehr befriedigt über die beiden letztinstanzlichen Entscheide.

Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission zwei vom Zürcher Veterinäramt bewilligte Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik angefochten. In beiden Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Versuchstiere rechtswidrig, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Sowohl die Zürcher Gesundheitsdirektion als auch das kantonale Verwaltungsgericht haben die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher letztlich beim Bundesgericht Beschwerde geführt.

In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Bundesgericht nun die Auffassung der Tierversuchskommission letztinstanzlich bestätigt. Es weist die Beschwerden vollumfänglich ab, womit beide Primatenversuche definitiv untersagt bleiben. Erstmals überhaupt wurden damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert.

Ob die Entscheide einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg nährt aber die Hoffnung darauf, dass der Schutz und die Würde der Tiere fortan generell stärkere Beachtung in der Güterabwägung für Tierversuche finden werden.

Die TIR hat diesen Verfahrensausgang zwar erwartet, zeigt sich über die beiden Urteile aber gleichwohl erleichtert. Wir beglückwünschen die Zürcher Tierversuchskommission zu ihrem grossen Erfolg für den Schutz der Versuchstiere – und danken insbesondere den Tierschutzvertretern, die hieran ganz entscheidend beteiligt waren, für ihre Hartnäckigkeit und ihre Ausdauer. Wir freuen uns sehr, auf inhaltlicher Ebene einen nicht unwesentlichen Teil zum Gelingen dieser bedeutenden Angelegenheit beigetragen zu haben.

Bei dieser höchst freudigen Gelegenheit machen wir Sie gerne noch einmal auf unsere spannende Tagung "Psychologische Aspekte zum Tier im Recht" aufmerksam, die am 24. Oktober an der Uni Zürich stattfinden wird. Es haben sich schon viele Teilnehmer angemeldet, noch immer gibt es aber einige freie Plätze - melden Sie sich darum noch heute unter www.tierimrecht.org/de/fachtagung/index.php an; wir sind überzeugt, dass es sich lohnen wird!

In diesem Sinne herzliche Grüsse,
Ihre Stiftung für das Tier im Recht (TIR