TIR bedauert Ablehnung der Stopfleber-Initiative durch den Nationalrat – begrüsst aber Beschluss zum indirekten Gegenentwurf als Schritt in die richtige Richtung

Am gestrigen Mittwoch hat der Nationalrat die sogenannte Stopfleber-Initiative sowie einen indirekten Gegenvorschlag zu dieser beraten. Die Initiative fordert ein Importverbot für Stopfleber und daraus hergestellte Produkte. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bedauert, dass der Nationalrat diese nun zur Ablehnung empfohlen hat. Sie begrüsst hingegen, dass die grosse Kammer zumindest einem indirekten Gegenentwurf zur Initiative zugestimmt hat – wenngleich dieser aus Tierschutzsicht deutlich zu wenig weit geht.

19.03.2026

Nachdem die Alliance Animale Suisse im Dezember 2023 die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)" eingereicht hatte, fasste der Bundesrat in der Folge den Beschluss, diese zur Ablehnung zu empfehlen und ihr auch keinen Gegenentwurf gegenüberzustellen (siehe Newsmeldung vom 15.4.2024), da er die zu diesem Zeitpunkt bereits geplante und im Juli 2025 mit einer Übergangsfrist bis 2027 in Kraft getretene Deklarationspflicht für Stopfleberprodukte (siehe Newsmeldung vom 30.5.2025) als ausreichend erachtete. Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats und des Ständerats sprachen sich demgegenüber dafür aus, dem Parlament einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesebene vorzulegen, woraufhin die nationalrätliche Kommission eine entsprechende Vorlage ausarbeitete und dem Gesamtnationalrat unterbreitete. 

An seiner gestrigen Sitzung beschloss der Nationalrat nun, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und den indirekten Gegenentwurf, wie er von der Mehrheit der vorberatenden Kommission verabschiedet wurde, anzunehmen. Dieser sieht vor, dass die zuständigen Bundesstellen die Entwicklung der Einfuhr von Stopfleber und daraus hergestellten Produkten beobachtet und dem Bundesrat alle fünf Jahre Bericht erstattet. Sollte sich die Importmenge innerhalb des Berichtszeitraum nicht zurückgehen, hat der Bundesrat weitergehende Massnahmen zu treffen.

Die TIR hatte sich im Vorfeld der Debatte im Nationalrat gemeinsam mit Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz, dem Schweizer Tierschutz STS, dem Zürcher Tierschutz und Sentience sowohl für die Initiative als auch für einen möglichst starken Gegenentwurf stark gemacht.

Bedauerlicherweise hat die grosse Kammer im Zusammenhang mit dem Gegenentwurf nun jedoch die Forderung einer Minderheit der vorberatenden Kommission abgelehnt, wonach weitergehende Massnahmen immer dann zu ergreifen gewesen wären, wenn die Stopfleber-Importe innerhalb der jeweiligen Berichtszeit nicht "merklich" zurückgehen. Damit sollte klargestellt werden, dass nur eine signifikante Reduktion als ausreichender Erfolg betrachtet werden kann. Stattdessen hat sich der Nationalrat für eine Variante ausgesprochen, die es erlaubt, auch bei einem lediglich geringfügigen Rückgang der Einfuhrmengen auf zusätzliche Massnahmen zu verzichten. Weiter ist zu kritisieren, dass die Berichte an den Bundesrat nur alle fünf Jahre verfasst werden sollen. Aus Sicht der genannten Organisationen müssten die Evaluationen wesentlich engmaschiger erfolgen.

Als Nächstes wird sich nun der Ständerat mit dem Geschäft befassen. Die TIR appelliert an die kleine Kammer, einerseits die Initiative zur Annahme zu empfehlen und andererseits den indirekten Gegenentwurf um das Erfordernis des "merklichen" Rückgangs der Einfuhrmenge und eine engmaschigere Evaluation zu ergänzen und anzunehmen. Das Ziel muss letztlich darin bestehen, einen möglichst vollständigen Rückgang der Stopfleber-Importe herbeizuführen, um zu verhindern, dass die Schweiz durch eine inländische Nachfrage im Ausland eine Praktik fördert, die hierzulande als Tierquälerei verboten ist.