Vernehmlassung zur SIA-Norm "Vermeidung unnötiger Lichtemissionen" – TIR reicht Stellungnahme ein

Künstliche Beleuchtung sowie Bau- und Sanierungsprojekte können sich negativ auf Tiere und ihre Lebensräume auswirken. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Norm prSIA 491 "Vermeidung unnötiger Lichtemissionen" hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) deshalb eine Stellungnahme eingereicht und darin angeregt, die Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung ausdrücklich in die Norm aufzunehmen und angemessen zu berücksichtigen.

19.05.2026

Bau- und Sanierungsprojekte können zu erheblichen Beeinträchtigungen der Tierwelt führen. Besonders betroffen sind Gebäudebrüter und Fledermäuse, deren Lebensraum durch unsachgemässe Umbauten, Abrisse und Sanierungen verloren geht. Ein weiteres Tierschutzproblem im Zusammenhang mit menschlichen Bauten ist das Risiko von Vogelkollisionen mit Glasfassaden (vgl. Newsmeldung "TIR fordert mehr Rücksicht bei Bauprojekten: Lebensgefahr für Tiere vermeiden"). Die TIR hat verschiedenen Verbänden im Bereich des Architektur- und Bauwesens ein Schreiben zugestellt und diese darin gebeten, ihre Mitglieder und Partner für die genannte Problematik zu sensibilisieren.

In der Folge nahm Bauenschweiz Kontakt mit der TIR auf, um das weitere Vorgehen für die Information ihrer Mitglieder zu besprechen. Auch der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) meldete sich aufgrund des Schreibens zurück und lud die TIR zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren zur Norm prSIA 491 "Vermeidung unnötiger Lichtemissionen" ein. Das Normenwerk des SIA ist das massgebende Regelwerk für das Planen und Bauen in der Schweiz und stellt damit wichtige Richtlinien für den gestalteten Lebensraum dar.

Mit der Norm prSIA 491 will der SIA Anforderungen und Empfehlungen zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum aktualisieren und vereinheitlichen. Ziel ist es, Mensch, Tiere und Umwelt besser vor den negativen Auswirkungen künstlicher Beleuchtung zu schützen sowie eine bedarfsgerechte, energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtung zu fördern.

Die TIR hat anfangs Mai eine Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf der Norm prSIA 491 eingereicht. Darin weist die TIR auf die Wichtigkeit hin, auch die Tierschutzgesetzgebung und deren Vorgaben explizit in die Norm aufzunehmen. Denn Tiere sind nicht nur als Artvertreter zu sehen, sondern auch als Individuen mit rechtlich geschützter Würde. Der Schutz des Wohlergehens und der Würde von Tieren ist daher auch in Bezug auf die Vermeidung unnötiger Lichtemissionen stets zu berücksichtigen.